Wie lange dauert die Genehmigung für eine Baumfällung in Leipzig?

Baumfällung in Leipzig: Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Genehmigung für eine Baumfällung in Leipzig dauert im Normalfall 2–6 Wochen. Bei komplexen Anträgen (z. B. Artenschutzprüfungen) verlängert sich die Bearbeitung auf 4–8 Wochen. In Notfällen (akute Gefahr) erfolgt die Genehmigung innerhalb von 24–72 Stunden.
Leipzigs Baumschutzsatzung und das Bundesnaturschutzgesetz regeln genau, wann und wie Bäume gefällt werden dürfen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Faktoren die Genehmigungsdauer beeinflussen, wie Sie den Prozess beschleunigen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Genehmigungsdauer im Detail: Von Standardfällen bis Expressverfahren
1. Standardverfahren (2–6 Wochen)
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer bearbeitet Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Voraussetzung für die 2–6 Wochen Frist sind:
- Vollständige Unterlagen: Eingangsrechnung, Lageplan, Baumdaten (Stammumfang in 1,30 m Höhe), Eigentumsnachweis.
- Antrag außerhalb der Vegetationsperiode (1. Oktober – 28. Februar): In dieser Zeit entfällt die zusätzliche Prüfung nach § 39 BNatSchG.
- Keine artenschutzrechtlichen Bedenken: Der Baum beherbergt keine geschützten Tierarten (z. B. Fledermäuse, Vogelnester).
Beispiel: Eine 50-jährige Eiche mit Stammumfang 80 cm im Privatgarten wird nach 3 Wochen genehmigt, da alle Unterlagen vorlagen und keine Nester entdeckt wurden.
2. Verlängertes Verfahren (4–8 Wochen)
Zwischen 1. März und 30. September gilt ein Fällverbot zum Schutz brütender Vögel. In dieser Zeit ist zusätzlich eine Befreiung vom Gehölzschnittverbot nötig, die vom Amt für Umweltschutz erteilt wird. Die Koordination beider Ämter verlängert die Bearbeitung.
Weitere Verzögerungsgründe:
- Fehlende Unterlagen: Nachforderung von Gutachten oder Plänen kostet bis zu 4 Wochen.
- Artenschutzprüfung: Bei Verdacht auf geschützte Arten muss ein Ökologe ein Gutachten erstellen (+2–4 Wochen).
- Widersprüche Dritter: Nachbarn oder Umweltverbände können Einspruch einlegen, was das Verfahren aussetzt.
Praxis-Tipp: Reichen Sie Anträge idealerweise 3 Monate vor dem geplanten Fälltermin ein, um Puffer für Rückfragen zu haben.
3. Expressverfahren bei Gefahrbäumen (24–72 Stunden)
Ist ein Baum einsturzgefährdet (z. B. nach Sturm, Pilzbefall), beschleunigt das Amt die Prüfung. Voraussetzungen:
- Dringlichkeitsnachweis: Ein dendrologisches Gutachten eines zertifizierten Baumgutachters.
- Foto- oder Videodokumentation: Die akute Gefahr muss visuell belegt sein.
Hinweis: Selbst bei Expressgenehmigungen muss der Baum nachträglich durch Ersatzpflanzungen kompensiert werden.
So beschleunigen Sie Ihren Antrag: 5 Tipps aus der Praxis
1. Nutzen Sie die Checkliste der Stadt Leipzig
Das Amt für Stadtgrün stellt online eine Antrags-Checkliste bereit. Diese umfasst:
- Messdaten des Baumstamms (Umfang in 1,30 m Höhe).
- Digitaler Lageplan mit Markierung des Baums.
- Bestätigung, dass der Baum nicht in einem Schutzgebiet steht.
Fehlende Angaben sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
2. Vermeiden Sie Anträge in der Vegetationsperiode
Zwischen März und September steigt die Bearbeitungsdauer durch das bundesweite Fällverbot. Planen Sie Fällungen im Herbst oder Winter – außer bei Gefahrbäumen.
3. Klären Sie Artenschutz frühzeitig
Haben Sie Fledermäuse oder Vogelnester im Baum? Ein vorab eingeholtes ökologisches Gutachten spart Zeit. Zertifizierte Sachverständige in Leipzig finden Sie über den Bundesverband für Umweltberatung.
4. Buchen Sie einen Vor-Ort-Termin
Das Sachgebiet Stadtbäume bietet dienstags Sprechstunden an. Hier können Sie Unklarheiten klären, z. B.:
- Ob der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt.
- Wie Ersatzpflanzungen berechnet werden.
5. Digitale Antragstellung nutzen
Seit 2023 können Anträge über das Online-Portal der Stadt Leipzig eingereicht werden. Dies reduziert Bearbeitungszeiten um bis zu 30 %, da Unterlagen direkt digital geprüft werden.
Häufige Fehler, die die Genehmigungsdauer verlängern
Fehler 1: Falsche Baumdaten
Ein häufiger Fehler ist die falsche Messung des Stammumfangs. Gemessen wird in 1,30 m Höhe („Brusthöhendurchmesser“). Bei mehrstämmigen Bäumen gilt der Umfang des dicksten Stamms.
Fehler 2: Ignorieren von Ersatzpflanzungen
Die Stadt Leipzig verlangt für genehmigte Fällungen meist Ersatzpflanzungen. Wer diese schon im Antrag vorschlägt (inkl. Art und Standort), beschleunigt die Genehmigung.
Fehler 3: Keine Rücksprache bei Grenzfällen
Ist unklar, ob ein Baum genehmigungsfrei ist (z. B. Obstbaum mit 95 cm Umfang), führt eine vorherige Anfrage beim Amt zu mehr Sicherheit.
Rechtsgrundlagen: Warum die Genehmigungspflicht besteht
Leipziger Baumschutzsatzung
Die Satzung schützt alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 30 cm (gemessen in 1,30 m Höhe). Ausnahmen:
- Obstbäume unter 100 cm Stammumfang.
- Bäume in Kleingärten, sofern sie nicht im Schutzgebiet stehen.
Bundesnaturschutzgesetz (§ 39)
Das Gesetz verbietet Fällungen zwischen 1. März und 30. September zum Schutz von Wildtieren. Ausnahmen sind nur bei Gefahrbäumen oder mit Sondergenehmigung möglich.
Sächsisches Naturschutzgesetz
In Schutzgebieten (z. B. Auwald) gelten zusätzliche Restriktionen. Hier sind Fällungen meist nur nach Einbindung der Unteren Naturschutzbehörde möglich.
Fazit: Planung und Vorbereitung entscheiden
Die Dauer einer Baumfällgenehmigung in Leipzig hängt maßgeblich von Ihrer Vorbereitung ab. Mit vollständigen Unterlagen, Anträgen außerhalb der Vegetationsperiode und frühzeitiger Klärung von Artenschutzfragen halten Sie die Wartezeit auf 2–6 Wochen. Bei akuten Gefahren ermöglicht das Expressverfahren schnelle Lösungen.
Zusammenfassung der wichtigsten Schritte:
- Prüfen, ob der Baum genehmigungspflichtig ist.
- Vollständige Unterlagen besorgen (Lageplan, Messdaten).
- Antrag idealerweise zwischen Oktober und Februar stellen.
- Bei Unsicherheit Vor-Ort-Beratung nutzen.
Mit diesem Vorgehen vermeiden Sie Bußgelder bis 50.000 € und tragen zum Erhalt von Leipzigs grüner Infrastruktur bei.
