Welche Bäume darf ich in Leipzig ohne Genehmigung fällen?

Welche Bäume darf ich in Leipzig ohne Genehmigung fällen?

In Leipzig unterliegt das Fällen von Bäumen strengen Regelungen gemäß der Baumschutzsatzung. Ohne Genehmigung dürfen Sie nur folgende Gehölze entfernen:

Bäume und Sträucher, die ohne Genehmigung gefällt werden dürfen

  1. Obstbäume mit einem Stammumfang unter 100 cm (gemessen in 1,30 m Höhe).
  2. Einzelbäume (Laub- und Nadelbäume) mit einem Stammdurchmesser unter 10 cm oder Stammumfang unter 30 cm (in 1,30 m Höhe).
  3. Sträucher und Hecken unter 1,0 m Höhe (z. B. Forsythien, Liguster).
  4. Kletterpflanzen (z. B. Efeu) unter 3,0 m Höhe.

Genehmigungspflichtige Bäume

Für alle anderen Gehölze ist eine Genehmigung des Amts für Stadtgrün und Gewässer erforderlich, insbesondere:

  • Bäume mit Stammumfang über 30 cm (z. B. eine 50 Jahre alte Birke).
  • Obstbäume mit Stammumfang über 100 cm.
  • Alle Bäume in öffentlichen Grünanlagen, an Straßen oder in Schutzgebieten – unabhängig von der Größe.

Wichtige Ausnahmen und Hinweise

  • Fällverbot vom 1. März bis 30. September: Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in dieser Zeit nur bei akuter Gefahr (z. B. Sturmschaden) gefällt werden.
  • Ersatzpflanzungen: Bei genehmigten Fällungen muss oft ein neuer Baum gepflanzt werden.
  • Bußgelder: Verstöße gegen die Baumschutzsatzung können Geldstrafen von bis zu 50.000 € nach sich ziehen.

Empfehlung

Klären Sie im Zweifelsfall immer vorab mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig (Stadtteilbüro oder Online-Anfrage), ob Ihr Baum genehmigungsfrei ist. Dies gilt besonders, wenn Sie unsicher sind, ob es sich um einen geschützten Baum oder einen Grenzfall handelt.

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