Darf mein Nachbar einen Rückschnitt verlangen in Leipzig?

Nachbarrecht in Leipzig: Wann Ihr Nachbar Rückschnitt von Hecke oder Baum verlangen darf
Wächst Ihre Hecke oder Ihr Baum in Richtung Nachbargrundstück?
In Leipzig gelten klare Regeln, wann ein Nachbar den Rückschnitt verlangen darf – und wann nicht.
Gesetzliche Grundlagen für Leipzig und Sachsen
Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG) regelt die Abstände von Bepflanzungen zur Grundstücksgrenze.
In Leipzig müssen Hecken, Sträucher und Bäume bis 2 Meter Höhe mindestens 0,5 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein.
Bei höheren Gewächsen über 2 Meter sind sogar 2 Meter Abstand Pflicht.
Wenn Äste und Zweige über die Grenze wachsen
Ragen Ihre Zweige oder Äste auf das Nachbargrundstück, darf der Nachbar Sie zum Rückschnitt auffordern.
Nach § 910 BGB muss er Ihnen dafür eine angemessene Frist setzen.
Verstreicht diese ohne Reaktion, darf er selbst zur Schere greifen und die überhängenden Teile abschneiden.
Wichtig: Der Nachbar darf nur schneiden, wenn die Zweige tatsächlich die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen.
Bloßes Missfallen reicht nicht aus!
Zeitliche Einschränkungen beachten
Radikale Schnitte sind vom 1. März bis 30. September verboten.
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt in dieser Zeit brütende Vögel.
Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses.
Leipziger Baumschutzsatzung
Beachten Sie zusätzlich die Leipziger Baumschutzsatzung.
Sie schützt bestimmte Bäume und kann Fällungen oder starke Rückschnitte genehmigungspflichtig machen.
Tipp für gute Nachbarschaft
Suchen Sie vor rechtlichen Schritten das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn.
Ein freundlicher Dialog kann oft langwierige und kostspielige Streitigkeiten vermeiden – und sorgt für ein besseres Miteinander in Ihrem Leipziger Wohnviertel.
