Wie hoch sind die Bußgelder für unerlaubte Baumfällungen in Leipzig?


Wie hoch sind die Bußgelder für unerlaubte Baumfällungen in Leipzig

Bußgelder für unerlaubte Baumfällungen in Leipzig: Höhe, Rechtsgrundlagen und Praxisbeispiele

Illegale Baumfällungen in Leipzig werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet. Die genaue Höhe hängt vom Verstoß, dem betroffenen Baum und möglichen artenschutzrechtlichen Verstößen ab. Dieser Leitfaden erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, typische Sanktionen und aktuelle Fallzahlen.

Rechtsgrundlagen: Warum sind die Bußgelder so hoch?

1. Leipziger Baumschutzsatzung

Die Satzung schützt alle Bäume mit einem Stammumfang ab 30 cm (gemessen in 1,30 m Höhe). Verstöße gegen diese Regelung gelten als Ordnungswidrigkeit und können gemäß §14 mit bis zu 50.000 € bestraft werden. Zusätzlich müssen Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen geleistet werden26.

2. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

  • Fällungen in der Schonzeit (1. März – 30. September): Verstöße gegen das Schnittverbot werden mit bis zu 10.000 € geahndet.
  • Artenschutzrechtliche Verstöße: Werden geschützte Arten (z. B. Fledermäuse, brütende Vögel) beeinträchtigt, steigt das Bußgeld auf bis zu 50.000 €.

3. Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)

§49 SächsNatSchG bestätigt die Sanktionen des Bundesrechts. Bei Kombination mehrerer Verstöße (z. B. illegale Fällung + Zerstörung von Vogelnestern) addieren sich die Strafen.

Typische Bußgeldhöhen in der Praxis

1. Einfache Verstöße ohne Artenschutzbezug

  • Fällung eines kleinen Baums (Stammumfang <30 cm): 55–500 €.
  • Fällung ohne Genehmigung (Stammumfang 30–80 cm): 1.000–5.000 €.
  • Fällung eines großen Baums (Stammumfang >80 cm): 5.000–15.000 €.

2. Verstöße in der Schonzeit (1. März – 30. September)

  • Pflegeschnitt ohne Genehmigung: 500–2.000 €.
  • Komplette Fällung: 2.000–10.000 €.

3. Artenschutzrechtliche Verstöße

  • Zerstörung von Vogelnestern: 5.000–20.000 €.
  • Beschädigung von Fledermausquartieren: 10.000–50.000 €.

4. Wiederholungstäter und Gewerbetreibende

Unternehmen oder Personen, die wiederholt gegen die Baumschutzsatzung verstoßen, müssen mit Maximalstrafen von 50.000 € rechnen.

Fallzahlen und Vollzug in Leipzig

Aktuelle Statistiken (2023–2025)

  • 245 Anzeigen (2022) und 329 Anzeigen (2023) zu umweltrechtlichen Verstößen, darunter illegale Fällungen.
  • 48 registrierte Verstöße gegen die Baumschutzsatzung in zwei Jahren.
  • 14 Fälle illegaler Fällungen in der Vegetationsperiode 2022.

Herausforderungen bei der Durchsetzung

  • Geringe Kontrolldichte: Die Stadt verfügt nur über begrenzte Personalressourcen zur Überwachung.
  • Anzeigenabhängigkeit: 80 % der Verstöße werden erst durch Bürgerhinweise aufgedeckt.

Zusätzliche Konsequenzen neben Bußgeldern

1. Ersatzpflanzungen

Die Stadt Leipzig verlangt in der Regel das Nachpflanzen von Bäumen im gleichen Wert. Bei einer illegal gefällten 20-jährigen Eiche können dies 3–5 Jungbäume sein.

2. Ausgleichszahlungen

Wenn keine Pflanzung möglich ist, wird eine Geldzahlung fällig (ca. 500–1.500 € pro Baum).

3. Strafrechtliche Verfolgung

In schweren Fällen (z. B. Fällung von Denkmalbäumen) kann zusätzlich ein Strafverfahren nach §329 StGB (Bodenverunreinigung) eingeleitet werden.

So vermeiden Sie Bußgelder: 3 Praxis-Tipps

1. Genehmigung einholen

  • Prüfen Sie über das Amt für Stadtgrün und Gewässer, ob Ihr Baum genehmigungspflichtig ist.
  • Nutzen Sie das Online-Formular für Anträge, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

2. Artenschutz prüfen

Hire Sie vor Fällarbeiten einen zertifizierten Ökologen, um Nester oder Fledermausquartiere auszuschließen.

3. Dokumentation sichern

Fotografieren Sie den Baum vor der Fällung und halten Sie Messdaten (Stammumfang) schriftlich fest – das hilft bei eventuellen Nachfragen.

Fazit: Hohe Risiken, klare Regeln

Illegale Baumfällungen in Leipzig sind kein Kavaliersdelikt. Die Bußgelder reichen von 55 € für kleine Verstöße bis zu 50.000 € bei schwerwiegenden Eingriffen. Kombiniert mit Ersatzpflanzungen und Reputationsschäden lohnt sich das Risiko nicht.

Zusammenfassung der Bußgeldhöhen:

Verstoß
Bußgeld
Rechtsgrundlage
Fällung ohne Genehmigung (Stammumfang >30 cm)
1.000–50.000 €
§14 Baumschutzsatzung
Fällung in der Schonzeit (1.3.–30.9.)
500–10.000 €
§39 BNatSchG
Artenschutzverstoß (z. B. Nestzerstörung)
5.000–50.000 €
§49 SächsNatSchG


Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie frühzeitig das Amt für Stadtgrün und Gewässer oder holen Sie ein rechtssicheres Gutachten ein.

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