Welche Bäume darf ich in Leipzig ohne Genehmigung fällen?

In Leipzig unterliegt das Fällen von Bäumen strengen Regelungen gemäß der Baumschutzsatzung. Ohne Genehmigung dürfen Sie nur folgende Gehölze entfernen:
Bäume und Sträucher, die ohne Genehmigung gefällt werden dürfen
- Obstbäume mit einem Stammumfang unter 100 cm (gemessen in 1,30 m Höhe).
- Einzelbäume (Laub- und Nadelbäume) mit einem Stammdurchmesser unter 10 cm oder Stammumfang unter 30 cm (in 1,30 m Höhe).
- Sträucher und Hecken unter 1,0 m Höhe (z. B. Forsythien, Liguster).
- Kletterpflanzen (z. B. Efeu) unter 3,0 m Höhe.
Genehmigungspflichtige Bäume
Für alle anderen Gehölze ist eine Genehmigung des Amts für Stadtgrün und Gewässer erforderlich, insbesondere:
- Bäume mit Stammumfang über 30 cm (z. B. eine 50 Jahre alte Birke).
- Obstbäume mit Stammumfang über 100 cm.
- Alle Bäume in öffentlichen Grünanlagen, an Straßen oder in Schutzgebieten – unabhängig von der Größe.
Wichtige Ausnahmen und Hinweise
- Fällverbot vom 1. März bis 30. September: Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in dieser Zeit nur bei akuter Gefahr (z. B. Sturmschaden) gefällt werden.
- Ersatzpflanzungen: Bei genehmigten Fällungen muss oft ein neuer Baum gepflanzt werden.
- Bußgelder: Verstöße gegen die Baumschutzsatzung können Geldstrafen von bis zu 50.000 € nach sich ziehen.
Empfehlung
Klären Sie im Zweifelsfall immer vorab mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig (Stadtteilbüro oder Online-Anfrage), ob Ihr Baum genehmigungsfrei ist. Dies gilt besonders, wenn Sie unsicher sind, ob es sich um einen geschützten Baum oder einen Grenzfall handelt.
